Folgende Bedingungen sind für eine Teilnahme beim Crosslauf und Nordic Walking am Nationalfeiertag zu akzeptieren.
Den Anordnungen des Ordnerdienstes ist Folge zu leisten. Müll darf nicht am Streckenrand zurückgelassen werden, sondern ist entsprechend zu entsorgen.
Die Strecke ist für den Verkehr nicht gänzlich gesperrt und
daher sind die allgemeine Straßenverkehrsordnung, das Kraftfahrgesetz bzw. die Fahrradverordnung einzuhalten. Es ist insbesonders
mit landwirtschaftlichem Verkehr zu rechnen. Der Veranstalter ist jedoch bemüht die Strecke bestmöglich abzusichern. Die Teilnahme
erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter, dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, Grundstückseigentümer und Wegeerhalter
haften nicht für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden jedweder Art. Der Veranstalter ist bemüht, eine fehlerfreie Zeitnehmung
durchzuführen, dies kann aber nicht garantiert werden. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Abbruch, besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, wie Anreise oder
Übernachtungskosten. Teilnehmerdaten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Für die
Bewerbung zukünftiger Sportveranstaltungen des Veranstalters darf Informationsmaterial elektronisch und/oder
postalisch zugesendet werden. Die Startliste bzw. das Ergebnis wird im Internet unter Angabe des Namens, des Geschlechts und des
Geburtsjahres auf crosslauf.muenichsthal.at öffentlich zugänglich gemacht. Die im Rahmen der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen
und Interviews von Printmedien, Rundfunk, Fernsehen und anderen Massenmedien dürfen zu Werbungzwecken ohne Vergütungsanspruch zeitlich
unbegrenzt verwendet werden.
Ich erkläre hiermit, dass am Veranstaltungstag keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen!
Kinder und Jugendliche:
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sind diese Teilnahmebedingungen
zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, der unter anderem bestätigt, dass das Kind/der Jugendliche/die Jugendliche
physisch und psychisch in der Lage ist die Laufstrecke zu bewältigen und etwaige Gefahren zu erkennen bzw. sich entsprechend diesen Gefahren zu verhalten.
Ein unterschriebenes Exemplar dieser Teilnahmebedingungen ist am Bewerbstag mitzubringen!